Psychologisches Gutachten
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Psychologisches Gutachten
Bei einem fachpsychologischen Gutachten handelt es sich um eine schriftliche, psychologische Antwort auf eine eingeschränkte Einzelfrage mit Befunderhebung. Es basiert stets auf mehreren persönlichen Gesprächen und Untersuchungen der zu begutachtenden Person und unter Umständen auch deren Bezugspersonen.
Das psychologische Gutachten dient dazu, die zu begutachtende Person in ihrer Entwicklung und in ihrer Persönlichkeit zu verstehen, ihre kognitiven Fähigkeiten zu beurteilen und Prognosen bzw. Empfehlungen zu erstellen.
Fachpsychologische Gutachten erstelle ich zu diagnostischen Zwecken und auf richterliche Anfrage im Bereich Vormundschafts- und Familienrecht (z.B. Sorgerecht, Umgangsrecht, Entzug der elterlichen Sorge).
Autor: Marta Mustermann
Position: Psychologin
Aktualisiert: 29.04.2021
Inhaltsverzeichnis
Wer kann ein Gutachten in Auftrag geben?
Psychologische Gutachten können prinzipiell von jeder Person in Auftrag gegeben werden (Privatpersonen, juristische Personen, Verwaltungsbehörden, Gerichte). Dabei vermittelt das psychologische Gutachten Erfahrungswerte für Entscheidungen. Es dient als Hilfestellung für den Auftraggeber.
Wichtig:
Die Sachentscheidung trifft jedoch die der Auftraggeber, nicht die Sachverständige.
Arten von psychologischen Gutachten
Folgende Gutachten biete ich an:
- Gerichtsgutachten
- Privatgutachten
Privatgutachten
In einem gerichtlichen Verfahren hat jede Partei jederzeit das Recht ihre eigene Situation durch die Hinzuziehung eines Sachverständigen zu stärken. Ein Privatgutachten kann genau dies bewerkstelligen.
Mögliche Inhalte eines privaten Gutachtens sind:
- Bewältigung seelischer Folgen bei Trennung bzw. Scheidung
- Beurteilung vorhergehender Gutachten (Zweitgutachten)
- Beurteilung von Maßnahmen der Jugendhilfe
- Beurteilung der Fremdunterbringung eines Kindes
- Beziehungsstruktur des Kindes zu Eltern, Großeltern und anderen Bezugspersonen
- Diagnostik zur seelischen Struktur des Kindes
- Festlegung des Umgangsrechts
Wichtig:
In einem familiengerichtlichen Verfahren kann ein Privatgutachten von einer Partei dem Gericht vorgelegt werden, Dabei kann es sich auch um Zweitgutachten, Expertisen oder Stellungnahmen zu einem bereits bestehenden Gutachten handeln.
Kosten
Die Analyse und Einschätzung einer Sachlage wird mit 5 Stunden angesetzt und ist durch Vorkasse zu begleichen (150,- €/Stunde). Die Erstellung eines Zweitgutachtens bzw. einer Stellungnahme oder Expertise werden gemäß dem anfallenden Zeitumfang gesondert in Rechnung gestellt. Wartezeiten und die Dauer der Bearbeitung erfahren Sie auf Anfrage.
Gerichtsgutachten
Gerichtsgutachten werden direkt vom Gericht in Auftrag gegeben. Dabei können Anwälte oder Verwaltungsbehörden dem Gericht die Einholung eines psychologischen Gutachtens nahelegen.
Die durchschnittliche Erstellung eines Neugutachten beläuft sich auf 4 Monate bei umfangreichen Fragestellungen. Dabei nehme ich Anfragen aus dem gesamten Bundesgebiet an.
Kosten
Die Kosten eines vom Gericht in Auftrag gegebenen Gutachtens werden nach dem Justizvergütungsentschädigungsgesetz (JVEG) berechnet. In dringenden Fällen ist eine telefonische Anfrage des Familiengerichts zur Bearbeitungsdauer von Gutachten und einer gutachterlichen Stellungnahme angeraten.
Bei Bedarf kann eine vorgezogene Bearbeitung erfolgen (Kurzgutachten zum Beispiel beim Verdacht einer akuten Kindeswohlgefährdung).
Mein Spezialgebiet: Sorgerecht
Das Sorgerecht dient zur Regelung der elterlichen Sorge sowie des Aufenthaltsbestimmungsrechts für Kinder bei Trennung oder Scheidung der Eltern. Die Richtlinie eines psychologischen Gutachtens im Sorgerecht ist immer das Kriterium des Kindeswohls nach § 1666 BGB.
Untersucht wird dazu in einem Gutachten:
- die Bindung des Kindes zu den Eltern, Geschwistern und anderen Bezugspersonen
- der Wille des Kindes
- die Bindungstoleranz und Konfliktfähigkeit der Eltern
- die Erziehungskompetenz der Eltern
- die Stabilität, Qualität und Kontinuität der Beziehungsmuster in der Familie
- die Fähigkeit der Eltern zur Empathie und Introspektion
Der Gutachter hat den gerichtlichen Auftrag, sich ein umfassendes Bild über die Verhältnisse innerhalb der familiären Struktur zwischen Kindern und Eltern zu machen. Es soll dabei für das Gericht eine Empfehlung bzw. Prognose im Sinne des Kindeswohls gegeben werden.
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